Leistungsbeschreibung
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Spezielle Hinweise für Amt Mitteldithmarschen
Die Gemeinde Albersdorf hat die Aufgabe der Schleswag Abwasser GmbH, Bismarckstraße 67-69, 24534 Neumünster übertragen: Tel.Nr. 04321 4990300
Die Gemeinden Arkebek, Bargenstedt, Barlt, Bunsoh, Busenwurth, Immenstedt, Stadt Meldorf, Nindorf, Nordermeldorf, Offenbüttel, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst, Wennbüttel und Wolmersdorf haben die Aufgabe an den Wasserverband Süderdithmarschen, Hauptstraße 7, 25704 Nindorf übertragen: Tel.Nr. 04832 9020.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.